FAQ Privatkunden

Konto

Nein, derzeit bieten wir keine Gemeinschaftskonten an.

  • Erhalte die Digitale Mastercard® gratis.
  • Nutze Apple Pay und Fidor Pay.
  • Erhalte Bargeld mit Fidor Cash bei über 12.000 Einzelhändlern.
  • Beantrage ohne Stress den Fidor Raten- oder Dispokredit.
  • Führe Transaktionen in Echtzeit durch.
  • Tausche dich in der Fidor Community über Finanzthemen aus.
  • Lass dir deinen Walletstand im Krypto-Dashboard anzeigen.
  • Gleiche die Kontoführungsgebühr mit dem Aktivitätsbonus bei mehr als 10 Transaktionen im Monat aus.

Das Fidor Smart Girokonto ist eine digitale Cash-Management Plattform, mit der du einfach deine Finanzen regeln kannst. Du kannst sicher online shoppen, Fremdwährungen handeln und virtuelle Währungen erwerben

  • Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und deinen ständigen Wohnsitz innerhalb der EU/EEA/EFTA haben.
     
  • Nur volllegitimierte Fidor Bank Kunden können das Fidor Smart Girokonto in vollem Umfang nutzen.
     
  • Nach vollständiger Registrierung erhältst du eine 10-stellige Fidor Kontonummer.
     
  • Du darfst aktuell nur ein Fidor Smart Girokonto besitzen. Das Fidor Smart Girokonto darf nur durch den legitimierten Kunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung genutzt werden.
     

Nein, jede natürliche oder juristische Person kann nur ein Fidor Smart Girokonto unterhalten.

Derzeit ist das Fidor Smart Girokonto nur auf Euro-Basis verfügbar.

Schritt 1: Bitte gehe in dein Profil und trage dort deine neue Mobiltelefonnummer ein.

Schritt 2: Danach erhältst du eine E-Mail mit einer kurzen Anleitung zum weiteren Vorgehen. Zur eigenständigen Änderung benötigst du eine FIN-Nummer.

Sicherheit im Internet ist heutzutage ein Thema, das immer wichtiger wird. Aus Sicherheitsgründen haben wir uns für diesen Prozess entschieden, um deine Zugangsdaten so gut wie möglich vor dem Zugriff durch Unbekannte zu schützen.

Die Legitimation wird anhand des Video-Ident-Verfahrens durchgeführt:

Das Video-Ident Verfahren wird über unseren Partner IDnow ausgeführt. Du hast nach der Registrierung die Möglichkeit, dich für diese schnelle und einfach Variante direkt online zu entscheiden. Dabei wirst du erklärend durch den Ident Prozess geleitet. Eine Kontoeröffnung ist somit in weniger als 6 Minuten durchgeführt.

Nach Übermittlung deiner Daten und Prüfung durch Fidor Bank AG i. L. ist dein Fidor Smart Girokonto voll-legitimiert und du kannst alle Angebote und Funktionen nutzen.

Die derzeit gültigen Zinssätze findest du in unserem Preis-/Leistungsverzeichnis.

Derzeit nein. Das Fidor Smart Girokonto wird auf Basis von Euro und Cent geführt, deren Wert nominal dem jeweiligen Wert der Euro- und Cent-Währung im Euroraum entspricht.

Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl auf eine E-Mail-Adresse beschränkt und jede einzelne E-Mail-Adresse muss verifiziert sein. Bitte beachte, dass du nur ein Fidor Smart Girokonto führen darfst.

Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl auf eine Mobiltelefonnummer beschränkt und jede Mobiltelefonnummer muss verifiziert sein. Bitte beachte, dass du nur ein Fidor Smart Girokonto führen darfst.

Dein Fidor Smart Girokonto kann aus folgenden Gründen gesperrt worden sein:

  • es liegt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vor
  • es wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet
  • es gab Schwierigkeiten bei der Identifikation mittels dem Video-Ident-Verfahren

Bitte wende dich zur Klärung direkt an den Fidor Kundenservice. 

Bargeldabhebungen sind über die Fidor Mastercard, bzw. Fidor Smartcard an allen Geldautomaten, oder über Fidor Cash bei über 12.000 Einzelhändlern möglich.

Derzeit kannst du bei 10 Prepaid-Providern dein Telefonguthaben über dein Fidor Konto aufladen (derzeit Telekom, Vodafone, E-Plus, O2, congstar, o.tel.o, Base, ay yildiz, ortel Mobile, myMTVmobile).

Logge dich in dein Fidor Konto ein und klicke im rechten Bereich auf den Punkt "Prepaid-Handy aufladen" / "Jetzt Provider auswählen". Wähle daraufhin deinen jetzigen Prepaid-Provider sowie den gewünschten Auflade-Betrag und gehen dann auf den Link "Jetzt aufladen".

Danach gibst du deine Prepaid-Mobilfunknummer sowie ein Pseudonym (sog. Mobilfunknummer Alias) ein. Deine eingegebenen Daten werden automatisch gespeichert. Du erhältst innerhalb weniger Sekunden eine mTAN zur Bestätigung deiner Transaktion. Nach Eingabe deiner mTAN wird der Betrag automatisch von deinem Fidor Konto abgebucht. Nach erfolgreicher Bezahlung wirst per SMS über das neue Guthaben benachrichtigt und kannst sofort telefonieren.

Für dein Fidor Konto sind standartisierte Limits hinterlegt, die du jederzeit deinen Bedürfnissen anpassen kannst. Details und Änderungen können direkt in deinem Konto im Profil unter "Konto-Einstellungen" oder in der Verwaltung deiner Mastercard® eingesehen und vorgenommen werden.

Hinweis:
Über ein mögliches Auszahlungslimit wirst du zudem in der Maske "Überweisungen" informiert, wenn du einen Auftrag erteilen möchtest.

Für dein Fidor Konto sind standartisierte Limits hinterlegt, die du jederzeit deinen Bedürfnissen anpassen kannst. Details und Änderungen können direkt in deinem Konto im Profil unter "Konto-Einstellungen" oder in der Verwaltung deiner Mastercard® eingesehen und vorgenommen werden.

  • Die erhobenen, personenbezogenen Daten werden von der Fidor Bank ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und weiterhin ausschließlich innerhalb der Fidor Gruppe erhoben, verwendet, gespeichert und verarbeitet. Es sei denn, der Kunde hat einer anderen Nutzung seiner Daten zugestimmt.



  • Du hast jederzeit das Recht, dich bei der Fidor Bank über Art und Umfang der von dir erhobenen, personenbezogenen Daten zu informieren.



  • Du hast außerdem das Recht, die Löschung deiner Daten zu verlangen. In diesem Fall hat die Fidor Bank das Recht zur außerordentlichen Kündigung deines Fidor Kontos.



  • Die Fidor Bank wird die von dir erhobenen, personenbezogenen Daten nicht ohne dein ausdrückliches schriftliches Einverständnis an dritte Parteien außerhalb der Fidor Gruppe weitergeben, es sei denn, dass Fidor gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist, oder Fidor zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche dir gegenüber, sich der Dienste von zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritter bedient.



  • Im Übrigen ergeben sich die Einzelheiten über den Umfang und die Verwendung der erhobenen, personenbezogenen Daten aus den "Datenschutzbestimmungen des Bonusprogramms und der Community der Fidor Bank AG i. L."

Die Fidor Bank bietet dir an, dein Fidor Konto ausschließlich per Video-Ident über IDnow zu legitimieren.

Erfahrungsgemäß kann bei IDNow erneut eine Wartezeit entstehen. Bitte habe ein wenig Geduld - vielen Dank für dein Verständnis.

Um den Legitimationsvorgang zu beschleunigen empfiehlt es sich, falls noch nicht bekannt, es mit der Smartphone-App IDnow Online-Ident zu versuchen. Hierfür steht dir der nötige Code in deinem Web-Account unter Legitimation zur Verfügung.
Weitere Information: Das PostIdent-Verfahren bieten wir derzeit nicht an - bitten vermeide es, diesen PostIdent-Verfahrensprozess in einer App oder auf einer Webseite anzustoßen. 

Du kannst dir wichtige Bankdokumente jederzeit nacherstellen lassen. Für die Nacherstellung fallen jedoch Gebühren an. Einen Überblick über die derzeit aktuellen Gebühren findest du im Fidor Bank Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Fidor Bank benötigt deine Handy Nummer für das mTAN-Verfahren. Eine mTAN ist eine mobile TAN oder SMS-TAN und wird an Nutzer unseres Online-Bankings übertragen. Als Online-Banking-Kunde erhältst du, nach Übersendung der ausgefüllten Überweisung im Internet, von der Fidor Bank per SMS eine, nur für diesen Vorgang verwendbare, TAN auf dein Mobiltelefon. Der Auftrag muss anschließend mit dieser mTAN bestätigt werden.

Aktuell ist es noch nicht möglich Finanz- / Buchhaltungssoftware per HBCI / EBICS mit dem Konto zu verbinden. Alternativ kann das Konto über eine API angesprochen werden.

Weitere Informationen zur API finden Sie unter: http://docs.fidor.de

Aktuell ist es nicht möglich Vollmachten zu hinterlegen. Somit ist auch das Führen von Betreuungskonten nicht möglich. Es erhält daher nur die im Konto hinterlegte Person Auskünfte und Zugriff zum Konto. 

Ja, die Fidor Bank bietet auch eine Hilfe zum Kontowechsel gem. ZKG §20 Abs. 1 an. Hierzu wende dich bitte nach erfolgreicher Kontoeröffnung und erfolgreicher Legitimation an den Fidor Kundenservice.

Unsere Serviceleistungen für dich sind:

  • Deine Vertrags- und Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung informieren
  • Deine Daueraufträge bei deiner alten Bank löschen und bei der Fidor Bank neu anlegen
  • Dein Banksaldo auf dein neues Girokonto bei der Fidor Bank überweisen
  • Die Option dein altes Girokonto zu kündigen (inkl. Beendigung deiner bisherigen Daueraufträge und deines Freistellungsauftrages)

Die Übertragung aller im Rahmen des Kontowechselservice (alternativ: in der Internetpräsenz der Fidor Bank) eingegebenen Daten erfolgt über eine SSL-Verschlüsselung, um diese vor dem Missbrauch durch Dritte zu schützen.

Es wird dabei sichergestellt, dass alle deine personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem jeweils angegebenen Zweck erhoben, verarbeitet und verwendet werden. Du kannst die uns gegenüber erteilten Einwilligungen zum Beispiel zur Nutzung von E-Mail-Adressen und Telefonnummern jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Des Weiteren werden die im Zuge des Kontowechselservice erhobenen Daten nach 90 Tagen automatisch für dich gelöscht. 

Die Dauer eines Übertrages variiert von Kunde zu Kunde. Für einen reibungslosen Übergang sind unter anderem

  • die Buchungszeitpunkte für Abbuchungen auf deinem alten Girokonto
  • der Zeitpunkt der Benachrichtigung diner aktuellen Vertrags- und Zahlungspartner
  • die Postlaufzeiten (hierunter fällt zum Beispiel die Kündigung der alten Kontoverbindung bei deiner bisherigen Bank)
  • die Vorlaufzeiten für die Bearbeitung der Änderungen deiner Kontodaten
  • der Zeitpunkt, zu dem du dein Fidor Konto vollumfänglich nutzen kannst (verwalten und managen deines Kontos im Online-Banking) 

zu berücksichtigen.

Fazit: Es empfiehlt sich, dein altes Girokonto rund 2-3 Monate parallel zum Fidor Konto bestehen zu lassen, um einen reibungslosen Wechsel sicherzustellen. 

Mit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) zum 19.06.2016 hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einen Anspruch auf ein Basiskonto.

Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das wie ein Girokonto genutzt werden kann, für das aber besondere Schutzvorschriften gelten. Einschränkungen findest du in den Kreditprodukten. Insbesondere darf das Basiskonto nicht mit dem Pfändungsschutzkonto verwechselt werden.

Die Fidor Bank erfüllt mit ihrem Produkt „Fidor Smart Girokonto“ alle Voraussetzungen für ein Basiskonto gem. ZKG §31 und bietet damit allen Kunden Zugang zu innovativem Banking. Kunden, welche Anspruch auf ein Basiskonto haben, eröffnen das Fidor Smart Girokonto mit Hilfe des dafür vorgesehenen Basiskontenantrags. 

Die Bank kann das Basiskonto nur bei besonderen Umständen kündigen, z. B. bei geschäftlicher Nutzung oder bei strafrechtlich relevanten Handlungen. Die bankseitige Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ist weitgehend eingeschränkt.

Nach der Änderung unserer AGB beträgt unser Kontoentgelt aktuell 5,00 € im Monat. Das Basiskonto ist vom Transaktionsbonus ausgeschlossen.

Hierbei handelt es sich um eine eigene Kontoart. Diese bedarf eines gesonderten Antrages. Die Bewilligung eines Basiskontos setzt voraus, dass du kein anderes Konto führst oder das vorhandene Konto nicht für den Zahlungsverkehr nutzbar ist. Genaueres entnehme bitte dem Antrag.

Der Antrag ist auf der Fidor Homepage unter dem folgenden Link zu finden: fidor.de/documents 

Klicke dort bitte auf die Rubrik „Service - wichtige Dokumente zur Kontoeröffnung“. Alternativ wird der Antrag auf Anfrage per E-Mail von dem Kundenservice zugeschickt.

Die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrages kann bis zu 10 Bankarbeitstage dauern. Ist die Antwort positiv, kann die technische Eröffnung frühestens nach Vorliegen aller Unterlagen und Informationen durchgeführt werden. Dieser zeitliche Aufwand ist vom Antragsteller zu beachten.

  1. Es wird ein Antrag gestellt;
  2. Kunde muss sich registrieren;
  3. Der Vorgang wird geprüft -> Wenn positiv: Angebot zur Eröffnung wird unterbreitet;
  4. Kunde muss sich legitimieren via PostIdent;
  5. Basiskonto wird eröffnet.

Ja. Bei einem Basiskonto handelt es sich um eine eigene Kontoart. Aus rechtlicher Sicht sind wir verpflichtet das bisherige Konto zu schließen und ein Neues zu eröffnen.

Kunden haben mit jedem Fidor Konto die Möglichkeit, Geld an eine Mobilfunknummer oder auch E-Mail-Adresse versenden zu können. Es bedarf daher einer eindeutigen und korrekten Zuordnung. Jede E-Mailadresse und Telefonnummer darf deshalb nur einmal verwendet werden.

Einige Mobilfunkprovider bieten gratis Prepaid Freikarten ohne monatliche Fixkosten im Internet zur Bestellung an. Der Versand erfolgt in der Regel kostenlos, sodass dir hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Gerne kannst du auch bis zur Schließung deines bisherigen Fidor Kontos warten und danach einen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos stellen. So kannst du deine gewohnte Handynummer und E-Mail Adresse für die neue Kontoeröffnung verwenden.

Unsere Bank ist nach § 154 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) dazu verpflichtet, sich vor Eröffnung eines Kontos Gewissheit über die Person und die Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen. Auch nach §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 4 Geldwäschegesetz (GWG) besteht eine solche Identifikationspflicht. Auf eine vorherige Identifikation kann hier leider nicht zurückgegriffen werden.  Es wird immer eine aktuelle Legitimation gefordert.

Dein Guthaben wird vorübergehend auf ein internes Konto gesichert. Sofern du einen Anspruch auf ein Basiskonto hast, werden wir nach Eröffnung des Basiskontos dein Guthaben automatisch auf das neu eröffnete Basiskonto transferieren. Andernfalls überweisen wir dein Guthaben selbstverständlich auf ein von dir genanntes Referenzkonto.

Weitere Informationen sind auf der Seite der BaFin zu finden.
Die aktuellen Preise entnehme gerne dem Preisleistungsverzeichnis.

Für das Fidor Smart Girokonto fällt ein Kontoführungsentgelt von 5,00 € pro Monat an.
Bei mehr als 10 Transaktionen ist das Fidor Smart Girokonto durch den Aktivitätsbonus für dich unterm Strich kostenfrei.
Kunden können vom Entgelt befreit sein, wenn sie einen aktiven Fidor Ratenkredit, Kapitalbrief oder Sparbrief haben. In diesen Fällen kann allerdings auch kein Fidor Aktivitätsbonus verdient werden.
Die derzeit gültigen Gebühren findest du in unserem Preis-/Leistungsverzeichnis.

Bei Bargeldeinzahlungen über Fidor Cash und einem Betrag über 100 € fallen Gebühren an, Sonstige Geldeingänge sind kostenfrei.
Die genauen Gebühren entnehme bitte unterem Preis-/Leistungsverzeichnis.

Nein, dieser Service ist kostenlos. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Nach Eingang der Kündigung analysiert die Fidor Bank die bestehende Kundenbeziehung und führt die Kündigung danach durch, oder kommt gegebenenfalls mit weiteren benötigten Informationen oder Tätigkeiten auf dich zu.

Die Fidor Bank kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich oder außerordentlich (aus wichtigem Grund) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Erfolgt eine Kündigung durch die Fidor Bank, wird dir zum Zeitpunkt des Vertragsendes ein eventuell vorhandenes Guthaben auf dem Fidor Konto auf deine angegebene Bankverbindung kostenfrei zurücküberwiesen.

Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn:

  • der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, zum Bespiel Betrug, Geldwäsche oder ähnliches
  • der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind- der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet
  • die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil zum Beispiel das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird
  • nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält
  • der Kunde auch im Übrigen die Vereinbarungen nicht einhält (u. a. gegen die AGB verstößt)
  • der Kunde die aktuellen AGB nicht akzeptiert hat
  • etc.

Für die Auflösung Ihres Kontos wird ein schriftlicher Auftrag von Ihnen benötigt, den Sie uns gerne per Post, Fax oder der bei uns hinterlegten E-Mail einreichen können. Bitte geben Sie darin den Zeitpunkt der Kündigung und alle relevanten Daten, wie Ihre Fidor Kontonummer und ein Referenzkonto an, worauf eine Auszahlung von möglicherweise vorhandenem Restguthaben erfolgen kann. Sollten Sie weitere Produkte bei uns haben, können weitere Tätigkeiten nötig sein.

Der hier ausgewiesene/angezeigte Umsatz mit der entsprechenden Beschreibung deutet auf eine vorhandene Zwangsvollstreckungsmaßnahme (z. B. Pfändung oder Beschlagnahme hin.

Sollte uns eine Zwangsvollstreckungfsmaßnahme zu Lasten deines Girokontos zugegangen sein, so hast du mit Eingang der Maßnahme bereits eine entsprechende E-Mail an die in unserem System hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten.Bitte beachte, dass diese entsprechende Informationsmail auch in deinem Spam-Ordner gelandet sein könnte.

Bitte beachte, dass wir im Falle des Zugangs einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme als Erfüllungsgehilfe des Gerichts oder der entsprechenden Behörde tätig werden müssen und hier keinen Handlungsspielraum haben.

Wir müssen auf Grund einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Einzelfall täglich prüfen, ob Geldeingänge dir oder deinem jeweiligen Gläubiger zustehen. Daher dürfen wir untertägig eingehende Geldeingänge auf deinem Konto nicht sofort zur Verfügung stellen.

Die Berechnung des jeweils täglich verfügbaren Geldbetrags erfolgt im Rahmen einer automatisierten Prüfung. Ein Geldeingang vom Vortag kann daher erst am nächsten Bankarbeitstag bei der Berechnung berücksichtigt werden. Hierbei einbezogen werden aber auch eventuelle Freibeträge, Guthaben, ein fälliger Sollsaldo deines Girokontos, eventuelle MasterCard-Verfügungen sowie Pfändungsbeträge. Daraus ergibt sich nach der Neuberechnung dein verfügbarer Betrag.

Bitte beachte, dass dies während einer Pfändungsmaßnahme bei der Ausführung von Daueraufträgen und der Abbuchung von Lastschriften Auswirkungen haben kann. Habe deshalb in dieser Zeit bitte besonderes Augenmerk auf deine Ein- und Ausgänge und berücksichtige dies bei etwaigen Zahlungszielen.

Dieser Saldo entsteht durch eine entsprechend hinterlegte Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Die Berechnung des jeweils täglich verfügbaren Geldbetrags erfolgt im Rahmen einer automatisierten Prüfung. Ein Geldeingang vom Vortag kann daher erst am nächsten Bankarbeitstag bei der Berechnung berücksichtigt werden. Hierbei einbezogen werden aber auch eventuelle Freibeträge, Guthaben, ein fälliger Sollsaldo deines Girokontos, eventuelle MasterCard-Verfügungen sowie Pfändungsbeträge. Daraus ergibt sich nach der Neuberechnung dein verfügbarer Betrag.

Solltest du dein Girokonto als sog. Zahlungskonto nach § 850k ZPO (= "Pfändungsschutzkonto" oder "P-Konto") führen, so werden dir die eingehenden Gelder im Laufe des Tages zur Verfügung gestellt.

Bitten wende dich direkt an unsere Pfändungsabteilung:

E-Mail: pfaendung@fidor.de

Bitte achte darauf, dass du die Anfrage von deiner im Konto hinterlegten Email-Adresse sendest und deine Kontonummer angibst.

Du kannst uns den Auftrag zur Ausführung der Überweisung an den Gläubiger erteilen. (Bei ausreichender Kontodeckung). Sobald die Forderung vollständig beglichen ist, wird dein Konto wieder entsperrt.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20) bezieht sich auf Verträge über Finanzdienstleistungen mit Verbrauchern. Auf Verträge mit Unternehmern erstreckt sich das Urteil nicht. Geschäftskunden sind daher von diesem Urteil nicht betroffen

In seinem Urteil vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20) entschied der Bundesgerichtshof, dass Banken die bislang gelebte Praxis, bei AGB-Änderungen einen fehlenden ausdrücklichen Widerspruch des Kunden als stillschweigende Zustimmung zu werten, nicht fortführen dürfen. Ab sofort ist deshalb deine aktive Mitarbeit und Zustimmung erforderlich, und die unsereseits am 28.08.2018 veröffentlichten AGB bedürfen daher deiner ausdrücklichen Zustimmung.

In diesem Fall gelten jene AGB, denen du zuletzt ausdrücklich durch Vertragsschluss zugestimmt hast. Dies kann bei Kontoeröffnung, jedoch auch bei Bestellung eines weiteren Produktes oder Services der Fall gewesen sein. Diese älteren AGB enthalten für dich möglicherweise günstigere Regelungen als die seit 28.08.2018  veröffentlichten, und seit 01.11.2018 geltenden AGB, auch Entgelte und Gebühren können niedriger sein. Um sicherzustellen, dass für alle unsere Privatkunden dieselben AGB gelten, bitten wir dich jedoch, die zuletzt veröffentlichten AGB zu akzeptieren.

Als kleinere Digitalbank ist es uns nicht möglich, Kundenbeziehungen auf Grundlage verschiedener AGB zu führen. Aus diesem Grund ist deine Zustimmung zu den zuletzt veröffentlichten AGB für uns die rechtliche Grundlage, um dein Konto bei uns weiterzuführen. Solltest du eine Zustimmung ausschließen, werden wir bezüglich des weiteren Vorgehens aktiv auf dich zukommen.

Wir bedauern, dich als Kunden zu verlieren. Sollten wir dich trotz einer durch dich eingereichten Kündigung angeschrieben haben, hat sich unser Schreiben mit deiner Kündigung möglicherweise überschnitten. Insbesondere bei längeren Kündigungsfristen freuen wir uns jedoch trotzdem über deine Zustimmung zu den zuletzt veröffentlichten AGB.

Von dir entrichtete Entgelte und Gebühren findest du in deinen Kontoauszügen, sowie quartalsweise in deinem Rechnungsabschluss. Beide stehen für dich zum Download für deine Unterlagen in deiner Nachrichtenbox im Banking bereit.

Eine gesetzliche Verpflichtung, eine Entgeltaufstellung zur Verfügung zu stellen, besteht nur gegenüber Verbrauchern. Als Geschäftskunde bist du kein Verbraucher. Die von dir gezahlten Entgelte findest du in deinen Kontoauszügen oder dem Rechnungsabschluss.

Wenn du aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20) die Rückerstattung von Entgelten wünschst, übermittel uns bitte in Textform (z.B. per E-Mail) unter Angabe deiner Kontonummer dieses Anliegen und den konkret bezifferten Betrag, der rückerstattet werden soll. Wir werden die Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs anschließend prüfen und kommen nach Abschluss unserer Prüfung unaufgefordert auf dich zurück. Wir bitten dich um Verständnis, dass die Prüfung einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Das Urteils des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20) bezieht sich ausschließlich auf Verbraucher. Unternehmer bzw. Freiberufler fallen gemäß §13 BGB nicht unter diese Definition. Auch wenn du der Einführung oder Erhöhung von Entgelten durch Änderungen unserer AGB in der Vergangenheit nicht ausdrücklich zugestimmt hast, steht dir daher bedauerlicherweise kein Erstattungsanspruch zu.

Du hast noch weitere Fragen?

Du erreichst uns unter +49 89 189 085 233 in dringenden Fällen oder schreibe uns doch einfach eine E-Mail an info@fidor.de.