FAQ Sicherheit & Service
Pfändungen
Wir müssen auf Grund einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Einzelfall täglich prüfen, ob Geldeingänge Ihnen oder Ihrem jeweiligen Gläubiger zustehen. Daher dürfen wir untertägig eingehende Geldeingänge auf Ihrem Konto nicht sofort zur Verfügung stellen.
Die Berechnung des jeweils täglich verfügbaren Geldbetrags erfolgt im Rahmen einer automatisierten Prüfung. Ein Geldeingang vom Vortag kann daher erst am nächsten Bankarbeitstag bei der Berechnung berücksichtigt werden. Hierbei einbezogen werden aber auch eventuelle Freibeträge, Guthaben, ein fälliger Sollsaldo Ihres Girokontos, eventuelle MasterCard-Verfügungen sowie Pfändungsbeträge. Daraus ergibt sich nach der Neuberechnung Ihr verfügbarer Betrag.
Bitte beachten Sie, dass dies während einer Pfändungsmaßnahme bei der Ausführung von Daueraufträgen und der Abbuchung von Lastschriften Auswirkungen haben kann. Haben Sie deshalb in dieser Zeit bitte besonderes Augenmerk auf Ihre Ein- und Ausgänge und berücksichtigen Sie dies bei etwaigen Zahlungszielen.
Dieser Saldo entsteht durch eine entsprechend hinterlegte Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Die Berechnung des jeweils täglich verfügbaren Geldbetrags erfolgt im Rahmen einer automatisierten Prüfung. Ein Geldeingang vom Vortag kann daher erst am nächsten Bankarbeitstag bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Hierbei einbezogen werden aber auch eventuelle Freibeträge, Guthaben, ein fälliger Sollsaldo Ihres Girokontos, eventuelle MasterCard-Verfügungen sowie Pfändungsbeträge. Daraus ergibt sich nach der Neuberechnung Ihr verfügbarer Betrag.
Sollten Sie Ihr Girokonto als sog. Zahlungskonto nach § 850k ZPO (= "Pfändungsschutzkonto" oder "P-Konto") führen, so werden Ihnen die eingehenden Gelder im Laufe des Tages zur Verfügung gestellt.
Bitten wenden Sie sich direkt an unsere Pfändungsabteilung:
E-Mail: pfaendung@fidor.de
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anfrage von Ihrer im Konto hinterlegten Email-Adresse senden und Ihre Kontonummer angeben.
Sie können uns den Auftrag zur Ausführung der Überweisung an den Gläubiger erteilen. (Bei ausreichender Kontodeckung). Sobald die Forderung vollständig beglichen ist, wird Ihr Konto wieder entsperrt.

Du hast noch weitere Fragen?
Du erreichst uns unter +49 89 189 085 233 in dringenden Fällen oder schreibe uns doch einfach eine E-Mail an info@fidor.de.


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