FAQ Geschäftskunden
Konto
Bitte wenden Sie sich direkt an den Fidor Bank Kundenservice, entweder per E-Mail an info@fidor.de (Privatkunden) / geschaeftskonto@fidor.de (Geschäftskunden) oder telefonisch unter +49 (0)89 189 085 233 und informieren Sie uns über den zweifelhaften Umsatz. Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu ermöglichen schicken Sie hierzu eine Kopie der Transaktionsübersicht Ihres Kartenumsatzes mit dem markierten zweifelhaften Umsatz per Post an:
Fidor Bank AG i. L.
Brienner Str. 45 a-d
80333 München
oder ein Fax an folgende Faxnummer: +49 (0)89 189 085 199 (Privatkunden) / +49 (0)89 189 085 399 (Geschäftskunden).
Sicherheitshalber sollten Sie Ihre Karte vorerst deaktivieren (im Cash-Manager unter "Karte verwalten").
Als GmbH benötigen wir für die Eröffnung eines Fidor Smart Geschäftskontos neben dem Handelsregisterauszug, die Gesellschafterliste, die Legitimierung über das VideoIdent sowie die Ausweiskopie der Verfügungsberechtigten, sofern nötig - zudem die Abbildung der Eigentums- und Kontrollstruktur sowie ggf. Name und weitere Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten.
Als eingetragener Kaufmann benötigen wir für die Eröffnung eines Fidor Smart Geschäftskontos neben der Legitimierung über das VideoIdent und dem Handelsregisterauszug die Ausweiskopie zum Abgleich.
Für eine eingetragene Einzelfirma benötigen wir die Legitimierung über das VideoIdent, den ausgefüllten Kontoantrag und einen aktuellen Handelsregisterauzug (nicht älter als sechs Monate). Einen aktuellen Ausdruck des Handeslregister können Sie entweder online abrufen oder bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht erhalten.
Als Freiberufler benötigen wir für die Eröffnung eines Fidor Smart Geschäftskontos den Eröffnungsantrag, die Legitimierung über das VideoIdent sowie die Ausweiskopie zum Abgleich.
Ja, bitte entnehmen Sie weitere Informationen unserem Preisleistungsverzeichnis zum Fidor Smart Geschäftskonto.
Ihre Kontoauszüge für Ihr Fidor Smart Girokonto werden monatlich, jeweils zum Stichtag des 5. eines jeden Monats, erstellt und Ihnen in Ihrer elektronischen Nachrichtenbox zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, wenn der 5. ein Samstag, Sonntag oder bundeseinheitlicher Feiertag ist, erfolgt die Bereitstellung entsprechend später.
Bargeld können Sie über Fidor Cash bei über 12.000 Einzelhändlern auf ihr Geschäftskonto einzahlen
Mit dem Fidor Geschäftskonto haben Sie Ihre Finanzen komplett in Ihrer Hand. Und das jeden Tag, an jedem Ort. Ob online oder über unsere Fidor Smart Banking App.
Wickeln Sie Transaktionen, Überweisungen, Daueraufträge oder Auslandsüberweisungen in Echtzeit ab. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Auf Ihr Business.
Für folgende Unternehmensformen können wir Ihnen unser Fidor Smart Geschäftskonto anbieten:
- GmbH
- Freiberufler
- Eingetragener Kaufmann
- Einzelunternehmen
Der elektronische Kontoauszug wird mit Stichtag zum 5. eines jeden Monats erstellt und steht Ihnen danach in Ihrer Nachrichtenbox zur Verfügung.
Aktuell ist es noch nicht möglich Finanz- / Buchhaltungssoftware per HBCI / EBICS mit dem Konto zu verbinden. Alternativ kann das Konto über eine API angesprochen werden.
Weitere Informationen zur API finden Sie unter: http://docs.fidor.de
Aktuell ist es nicht möglich, dass eine andere Person als der Geschäftsführer / Vorstand ein Konto für das Unternehmen bei uns eröffnet.
Der hier ausgewiesene/angezeigte Umsatz mit der entsprechenden Beschreibung deutet auf eine vorhandene Zwangsvollstreckungsmaßnahme (z. B. Pfändung oder Beschlagnahme hin.
Sollte uns eine Zwangsvollstreckungfsmaßnahme zu Lasten Ihres Girokontos zugegangen sein so haben Sie mit Eingang der Maßnahme bereits eine entsprechende E-Mail an die in unserem System hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten.Bitte beachten Sie, dass diese entsprechende Informationsmail auch in Ihrem Spam-Ordner gelandet sein könnte.
Bitte beachten Sie, dass wir im Falle des Zugangs einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme als Erfüllungsgehilfe des Gerichts oder der entsprechenden Behörde tätig werden müssen und hier keinen Handlungsspielraum haben.
Wir müssen auf Grund einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Einzelfall täglich prüfen, ob Geldeingänge Ihnen oder Ihrem jeweiligen Gläubiger zustehen. Daher dürfen wir untertägig eingehende Geldeingänge auf Ihrem Konto nicht sofort zur Verfügung stellen.
Die Berechnung des jeweils täglich verfügbaren Geldbetrags erfolgt im Rahmen einer automatisierten Prüfung. Ein Geldeingang vom Vortag kann daher erst am nächsten Bankarbeitstag bei der Berechnung berücksichtigt werden. Hierbei einbezogen werden aber auch eventuelle Freibeträge, Guthaben, ein fälliger Sollsaldo Ihres Girokontos, eventuelle MasterCard-Verfügungen sowie Pfändungsbeträge. Daraus ergibt sich nach der Neuberechnung Ihr verfügbarer Betrag.
Bitte beachten Sie, dass dies während einer Pfändungsmaßnahme bei der Ausführung von Daueraufträgen und der Abbuchung von Lastschriften Auswirkungen haben kann. Haben Sie deshalb in dieser Zeit bitte besonderes Augenmerk auf Ihre Ein- und Ausgänge und berücksichtigen Sie dies bei etwaigen Zahlungszielen.
Dieser Saldo entsteht durch eine entsprechend hinterlegte Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Die Berechnung des jeweils täglich verfügbaren Geldbetrags erfolgt im Rahmen einer automatisierten Prüfung. Ein Geldeingang vom Vortag kann daher erst am nächsten Bankarbeitstag bei der Berechnung berücksichtigt werden. Hierbei einbezogen werden aber auch eventuelle Freibeträge, Guthaben, ein fälliger Sollsaldo Ihres Girokontos, eventuelle MasterCard-Verfügungen sowie Pfändungsbeträge. Daraus ergibt sich nach der Neuberechnung Ihr verfügbarer Betrag.
Sollten Sie Ihr Girokonto als sog. Zahlungskonto nach § 850k ZPO (= "Pfändungsschutzkonto" oder "P-Konto") führen, so werden Ihnen die eingehenden Gelder im Laufe des Tages zur Verfügung gestellt.
Bitten wenden Sie sich direkt an unsere Pfändungsabteilung:
E-Mail: pfaendung@fidor.de
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anfrage von Ihrer im Konto hinterlegten Email-Adresse senden und Ihre Kontonummer angeben.
Sie können uns den Auftrag zur Ausführung der Überweisung an den Gläubiger erteilen. (Bei ausreichender Kontodeckung). Sobald die Forderung vollständig beglichen ist, wird Ihr Konto wieder entsperrt.
Du hast noch weitere Fragen?
Du erreicht uns unter +49 89 189 085 233 in dringenden Fällen oder schreibe uns doch einfach eine E-Mail an info@fidor.de.


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