Krypto-Steuer: So geht‘s
Steuern auf Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen: Muss ich das wirklich zahlen und wie macht man das überhaupt? Wir verraten dir, was du bei der Steuererklärung für Kryptos beachten musst und wo es Hilfe gibt.
Das Sparbuch von Omi auflösen und das ganze Geld in Bitcoin investieren? Für Vorsichtige keine eine so gute Idee: Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder Ripple sind nichts für vorsichtige Anleger. Die Kursschwankungen sind nach wie vor enorm, ein Totalverlust des Investments jederzeit möglich. Gleichzeitig bieten Bitcoin und Co. aber viele Vorteile – zum Beispiel technische Fälschungssicherheit. Und sie sind im Finanzalltag angekommen: Mit Krypto-Debitcards gibt es inzwischen eine einfache Möglichkeit, die Kryptos aus deinem digitalen Wallet in echtes Geld zu verwandeln. Seit 2015 entwickelt sich mit sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs) zudem eine neue Finanzierungsform. Besonders Startups nutzen ICOs, um sich Kapital für ihre Projekte im Austausch für virtuelle Währungen oder andere Krypto-Token zu beschaffen. Im Rahmen von ICOs wurde 2018 weltweit ein zweistelliger Milliardenbetrag an Anlegergeldern eingesammelt.

Neu seit 2020: Das Kryptoverwahrgeschäft im KWG
Seit Januar 2020 gilt: „Das Kryptoverwahrgeschäft hat als neue Finanzdienstleistung Eingang in das Kreditwesengesetz (KWG) gefunden“, teilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) mit. Durch den offiziellen Status sollen Kryptowährungen stärker reguliert werden. Während die Wildwest-Zeit auf dem Krypto-Markt also langsam vorbei ist, rückt unter anderem das Thema Steuern stärker in den Fokus. An dieser Stelle ein Spoiler in Sachen Anonymität: Bitcoin lassen sich sehr wohl nachverfolgen – denn alle Transaktionen sind öffentlich. „Oft wird gesagt, Bitcoin sei ein anonymes Zahlungssystem. Das stimmt aber nicht: Es ist ein pseudonymes System mit einem öffentlichen Transaktionsverzeichnis“, erläutert Jakob Hasse, Bitcoin-Experte bei der IT-Forensik-Firma Dence in einem Interview mit netzpolitik.org.
Nicht nur die deutsche Justiz macht sich dazu Gedanken – neben dem Kreditwesengesetz auch mit dem Geldwäschegesetz. Das hohe Kreativpotenzial, das die Blockchain-Technologie besitzt, trägt beim (ungeliebten) Thema Steuern aber zum Glück ebenfalls Früchte: Zum Beispiel mit Steuersoftware speziell für Krypto-Besitzer.

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Post vom Finanzamt
„Meine Steuererklärung hab‘ ich voll im Griff!“ Das dürften die wenigsten aus vollem Halse schmettern. Noch dünner wird der Chor der Steuer-Jasager, wenn es um die Besteuerung von Kryptowährungen privater Investoren geht. Stattdessen stehen viele Fragen im Raum. Kein Wunder, dass in einer Studie US-Wirtschaftsprüfer angaben, dass etwa 95 Prozent ihrer Kunden nicht in der Lage seien, die kompletten Transaktionen mit digitalen Vermögensgütern offenzulegen.
In den USA ist die Jagd auf Krypto-Steuersünder bereits eröffnet: Die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) hat im Laufe des Jahres 2019 in den USA mehr als 10.000 amerikanische Bitcoin- und Krypto-Besitzer kontaktiert. Die IRS-Briefe enthielten Anweisungen zur Zahlung von Steuern, Zinsen und Strafen. Im Oktober 2019 hat die IRS nun zur Krypto-Besteuerung neue offizielle Anleitungen vorgelegt. Auch in Deutschland wollen die Finanzbehörden Krypto-Währungen und deren Besitzer stärker ins Visier nehmen: Unternehmen, die mit Kryptowährungen in Verbindung stehen, sollen künftig von der BaFin überwacht werden (s.o.).

Kryptowährungen richtig versteuern
Aber wie geht man denn nun richtig mit Gewinnen und Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen um? Wenn du privat Bitcoin oder andere Digitalwährungen kaufst und verkaufst, zählt das zu den sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften (PVG) gem. § 23 Einkommensteuergesetz (EStG). Das wird auch „Spekulationsgeschäft“ genannt und in der Steuererklärung gibt’s dafür die Anlage für sonstige Einkünfte (SO). Steuerbar ist dabei der Tausch von Krypto- in Fiat-Geld (das sind beispielsweise Euro oder Dollar), der Tausch von Krypto gegen Krypto und das Bezahlen mit Krypto-Währungen.
Der Gewinn (also der Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) ist in der Steuererklärung in Euro anzugeben. Im Falle von Zahlungen in Fremdwährung gilt der Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Gutschrift der Verkaufssumme. Die Kosten für die entsprechende Transaktion kannst du in der Steuererklärung mit angeben und vom Gewinn abziehen.
Nachweise musst du zwar zunächst nicht anfügen, solltest aber dennoch über eine Auflistung der Transaktionen (Menge, Kurs, Gebühr und Daum) verfügen, falls das Finanzamt danach fragt.

Wann ist der Handel mit Kryptowährungen steuerfrei?
Die gute Nachricht: Spekulationsgeschäfte sind bis zu einem jährlichen Gewinn von 600 Euro steuerfrei. Liegt dein Gewinn bei mehr als 600 Euro, entfällt die Freigrenze jedoch und du musst den gesamten Gewinn versteuern.
Bei einer Haltefrist von über einem Jahr muss der Gewinn steuerlich nicht berücksichtigt werden. Die Haltedauer für den steuerfreien Handel variiert jedoch. Verleihst du zum Beispiel eine Kryptowährung und erhältst dafür Zinsen, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Wenn du mit einer bestimmten Kryptowährung öfters handelst und die Haltedauer für einen bestimmten Coin ermitteln musst, kommt die Fifo-Methode (first in, first out) zum Einsatz. Das Finanzamt geht davon aus, dass du jene Coins, die du zuerst erwarbst, auch zuerst verkaufst. Bei dem zu versteuernden Verkauf wurden also jene Coins abgegeben, die am längsten in deinem Depot waren.

Abgeltungssteuer bei Spekulationen
Anders sieht das Ganze aus, wenn du Bitcoins nicht direkt kaufst, sondern über Trading-Plattformen auf Kurssteigerungen oder -rückgänge von Kryptowährungen setzt. Ähnlich wie bei Aktien fällt hierbei für Anleger eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags an. In der Steuererklärung führst du das dann in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) an. Reine Kursgewinne, die nicht realisiert sind, haben übrigens keine Auswirkungen auf die zu versteuernden Einkünfte.

Verluste steuerlich berücksichtigen
Auch Verluste sollten steuerlich berücksichtigt werden – das senkt die Steuerlast.
So weit, so eindeutig. Doch wie werden realisierte Verluste beim Krypto-Investment korrekt geltend gemacht? Und wie werden zum Beispiel privates Mining oder ICOs versteuert? „Das ist oft einzelfallabhängig“, sagt Erik Stephan von der Winheller Rechtsanwaltsgesellschaft, der auch Webinare zum Thema Krypto-Steuererklärung veranstaltet. Eine typische Frage sei übrigens auch, ob man Steuern hinterzieht, wenn man keine Steuererklärung abgibt, so der Steuerexperte.

Null-Risiko gegenüber dem Finanzamt
Wem das alles zu kompliziert (und zu wenig rechtssicher) ist: Hilfe kommt nicht nur von spezialisierten Steuerberatern – Tipp: „Steuerberater Bitcoin“ in der Internetsuchmaske eingeben – sondern auch von Fintechs.

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