ETCs: Speziell, praktisch, preisgünstig

19.05.22

ETCs: Speziell, praktisch, preisgünstig

Von Exchange Traded Funds (ETFs) dürften die meisten Anleger:innen bereits gehört haben. Aber was sind nochmal Exchange Traded Commodities (ETCs)? Warum ETCs mehr sind als nur „ETFs für Rohstoffe“.

An den Finanzmärkten herrscht schiere Panik. Leitindizes wie der US-amerikanische S&P 500 brachen innerhalb kürzester Zeit zweistellig ein, der Index verzeichnete seit Jahresanfang einen Verlust von knapp 17 %. Viele Krypto-Anlegerinnen und -Anleger konnten über solche Zahlen jedoch nur schmunzeln. Denn im Blockchain-Bereich kam es zu einer regelrechten Kaskade an Abverkäufen, die bereits im Dezember vergangenen Jahres angefangen hatte und im Mai nun ihren traurigen Tiefpunkt erreichte. Die Leitwährung Bitcoin musste mit einem Minus von rund 40 % seit Jahresanfang ordentlich Federn lassen, bei Ethereum (-47 %) und weiteren Altcoins sah es nicht besser aus. Schwergewichte wie Terras Luna-Token krachten gar um spektakuläre 99,99 % runter. Innerhalb weniger Wochen verlor der Krypto-Markt so rund 500 Milliarden US-Dollar an Wert. Die Hoffnungen vieler Investorinnen und Investoren auf einen grünen Frühling hatten sich jäh in Luft aufgelöst, die Börsenweisheit „Sell in May and go away“ hatte sich wieder einmal bewahrheitet. Doch abseits aller Kalendersprüche: Was war an den Märkten wirklich passiert?

Für wen eigenen sich ETCs?

„Für alle, die für die Strukturierung und Diversifizierung ihres Vermögens die sehr spezielle Anlage in Rohstoffe wünschen und zugleich Zertifikatstrukturen einsetzen wollen. Sie können damit in die Wertentwicklung von Rohstoffen investieren“, meint die BaFin. Auch für Anleger:innen, die in Krisenzeiten auf Gold setzen wollen, sind ETCs eine Überlegung wert, meinen die Expert:innen der Stiftung Warentest: „Wer das Edel­metall nicht unbe­dingt physisch besitzen möchte, findet in Gold­wert­papieren – sogenannten Gold-ETC – eine preis­werte und sehr praktische Alternative.“ Bei anderen Edelmetallen wie zum Beispiel Silber oder Platin urteilen die Finanztester:innen vorsichtiger. Diese „sollten – wenn über­haupt – nur als kleine Beimischung in Betracht gezogen werden“, heißt es. Und wer auf regelmäßige Zinserträge setzt, muss wissen: Bei ETCs werden anfallende Zinseinnahmen nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert, das heißt wieder angelegt.

„Kursgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei, auch bei bestimmten Gold-ETC wie Xetra-Gold und Euwax-Gold.“

Welche Vorteile bieten ETCs?

Max Geißler von biallo.de lobt die „günstige Kostenstruktur“ und sieht in ETCs eine sehr praktische Möglichkeit für Privatanleger:innen, „in einzelne Rohstoffe wie Gold oder Öl zu investieren. Die Wertentwicklung korreliert eins zu eins mit dem zugrundeliegenden Rohstoffpreis.“ Abgesehen von Kursschwankungen, die bei Rohstoffen durchaus drastisch sein können, gelten ETCs als sicher. Die Finanztester:innen von Stiftung Warentest schätzen die Aussicht einer Insolvenz eines ETC-Herausgebers als gering ein. Außerdem verweisen sie etwa bei Gold-ETCs auf den Steuervorteil: „Kurs­gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei, auch bei bestimmten Gold-ETC wie Xetra-Gold und Euwax-Gold.“

In Sachen Steuerfreiheit bei Gold-ETCs gibt es übrigens zwei Urteile des Bundefinanzhofs vom Mai 2015 (BFH-Urteile vom 12. Mai 2015, Az. VIII R4/15 und VIII R35/14). Demnach dürfen Gold-ETCs, die komplett durch Gold gedeckt sind und bei denen Anleger:innen gegenüber dem Emittenten ausschließlich die Lieferung von Gold verlangen können, nicht mit der Abgeltungssteuer belastet werden.

Wo liegen die Nachteile/Risiken?

Bei den Rohstoff-Wertpapieren handelt es sich nicht um Miteigentumsanteile, wie das beispielsweise bei Aktien der Fall ist. Weil ETCs Schuldverschreibungen sind (vergleichbar mit einer Anleihe) und kein Sondervermögen, wie zum Beispiel Aktien oder ETFs, besteht ein Ausfallrisiko! Das Ausfallrisiko kann zwar durch die Besicherung in Bundesanleihen oder ähnlichen sicheren Papieren abgesichert werden, es besteht für den Emittenten allerdings keine Verpflichtung dazu. Während das Sondervermögen, beispielsweise bei einem Aktienfonds, im Fall einer Pleite der Investmentgesellschaft vor deren Zugriff oder dem von Gläubiger geschützt ist, gehen Anleger:innen im Fall einer Insolvenz eines ETC-Herausgebers leer aus. Im schlimmsten Fall droht also ein Totalverlust.

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Kann man ETCs jederzeit verkaufen?

Ja, denn ETCs werden an der Börse fortlaufend gehandelt und können dann am Markt veräußert werden. „Je nach Marktlage kann es aber geschehen, dass der Handel mit ETCs eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich ist“, gibt die BaFin zu bedenken. Tipp: Vor dem ETC-Kauf prüfen, ob dem Emittenten besondere Kündigungsrechte eingeräumt sind. Denn der von diesem gewählte Zeitpunkt der Kündigung könnte in eine Marktphase fallen, die für den Anleger oder die Anlegerin ungünstig ist.

Welche Kosten fallen beim Kauf/Verkauf an?

Beim ETC-Kauf entstehen ähnliche Kosten wie bei ETFs. Neben dem Kaufpreis selbst können auch Entgelte für die Transaktion fällig werden. Dann wären da noch die laufenden Kosten: Neben eventuellen Depotgebühren sind das gegebenenfalls auch Produkt- und Währungssicherungsgebühren. Und wer seine ETCs wieder verkaufen will, muss dafür ebenfalls bezahlen. Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren fallen (wie bei ETFs) dagegen nicht an. Die Verwaltungsgebühren bei allen angebotenen Produkten bewegen sich laut Deutscher Börse AG „zwischen 0,36 Prozent am unteren Ende der Skala für Xetra-Gold und 0,98 Prozent bei gehebelten Short- und Long-Produkten“. 

Noch etwas zum Thema Verluste: Bei Rohstoffen, bei denen eine physische Hinterlegung zu aufwendig ist – das ist etwa bei Agrarprodukten wie Mais, Industriemetallen wie Kupfer oder Öl der Fall – sind entsprechende Terminkontrakte eines Lieferanten hinterlegt. In diesem Fall müssen Anleger:innen eventuelle Rollverluste einkalkulieren, wenn ein auslaufender Kontrakt in den nächsten ‚gerollt‘ (getauscht) wird“, so Finanzexperte Max Geißler von biallo.de.

Komme ich beim Gold-ETC im Fall der Fälle an mein Gold?

In der Regel sind in Deutschland gehandelte Gold-ETCs vollständig mit physischem, also „echtem“ Gold besichert. Das nennt sich „physisch replizierend“. Doch: „Sie haben kein Recht auf eine Herausgabe des Ihnen zustehenden Goldes“, warnt das Finanzportal Onvista. Ausnahmen sind Xetra Gold und EUWAX Gold. „Bei diesen ETCs können Sie jederzeit Ihren Anspruch auf Lieferung von einem Gramm Gold je Schuldverschreibung geltend machen“, heißt es bei Onvista. Doch wer sich das Gold in den heimischen Tresor liefern lassen will, sollte bedenken, dass Verpackung, Transport, Versicherung und Abwicklung Geld kosten.

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